Ehe » Steuerklasse 5 & 3 oder 4 & 4?

Ehe » Steuerklasse 5 & 3 oder 4 & 4?

In Deutschland können Ehegatten und Lebenspartner die Steuerklassen 3, 4 und 5 wählen. Die Steuerklasse 3 ist für den besser verdienenden Partner vorteilhaft, während die Steuerklasse 5 für den schlechter verdienenden Partner ungünstig sein kann. Bei annähernd gleichen Einkommen empfiehlt sich die Steuerklasse 4.

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Ehe » Steuerklasse 5 & 3 oder 4 & 4?

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Verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer können entscheiden, welche Steuerklassen sie wählen – Entweder gilt für beide Steuerklasse 4 (beide Einkommen gleich hoch) oder ein Ehepartner wählt Steuerklasse 3 (höheres Einkommen, Elterngeldbezieher) und der andere Steuerklasse 5 (geringeres Einkommen). Der Unterschied liegt im Lohnsteuerabzug.


Allgemeines zu Steuerklasse 3 und 5

Die Zuordnung in die Steuerklassen 3 und 5 erfolgt auf Antrag. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner ihren Wohnsitz im Inland haben, sie nicht getrennt leben und ein Ehepartner einen geringeren Arbeitslohn als der andere bezieht.

Grundlage für diese Entscheidung sind die Lohnsteuerabzüge des laufenden Jahres – sie sollten in der Summe etwa der jährlichen Einkommenssteuer entsprechen: Vom Bruttolohn wird monatlich ein prozentualer Steuersatz abgezogen, über die Einkommensteuererklärung werden die gesamten Einnahmen des Jahres beider Eheleute zur Berechnung der tatsächlichen Steuer ermittelt.

Worin unterscheiden sich Steuerklasse drei und fünf?

Das Besteuerungsverfahren ist derart geregelt, dass bei der Berechnung der Lohnsteuer in Steuerklasse 5 kein Grundfreibetrag anerkannt wird, in Steuerklasse 3 hingegen der doppelte. In Steuerklasse 5 wirst du also voll besteuert, in Steuerklasse 3 bleibt aufgrund der Freibeträge mehr Geld zum Lebensunterhalt.

Die Kombination 3/5 kann sinnvoll sein, wenn die Höhe der Einkommen etwa in einem Verhältnis von 60:40 zueinander liegt und der Mehrverdiener sich für Steuerklasse 3 entscheidet. Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen wird dann automatisch in Steuerklasse 5 eingetragen.

Allgemeines zur Steuerklasse 4

Ist ein Ehepartner in Steuerklasse 4 eingetragen, gilt für den anderen automatisch dieselbe Einstufung. Diese Kombination ist sinnvoll, wenn beide Einkommen etwa gleich hoch sind. Die Lohnsteuerberechnung erfolgt dann bei beiden unter Berücksichtigung des Grundfreibetrages. Steuernachzahlungen sind in diesem Fall weniger zu erwarten. Zudem besteht die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor zu wählen.

Mann rechnet Steuerklassen nach

Sorgfältige Abwägung der Steuerklassen bei Eheleuten

Steuererstattungen und Steuernachzahlungen bedenken

Die Entscheidung für die Steuerklassenkombination 3/5 sollte sorgfältig abgewogen werden, denn es kann auch zu Steuernachzahlungen kommen. Dies resultiert daraus, dass beim Lohnsteuerabzug nur das jeweils eigene Arbeitseinkommen berücksichtigt wird, rückwirkend aber eine gemeinsame Besteuerung für das gesamte Jahr erfolgt. Liegt dann eine Differenz zur einbehaltenen Lohnsteuer vor, kann eine Erstattung, aber auch eine Nachzahlung fällig werden. Aus diesem Grund besteht bei dieser Steuerklassenkombination generell die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Eine Erstattung ist sicher erfreulich, bedeutet aber auch, dass im gesamten Jahr monatlich weniger Einkommen zum Lebensunterhalt zur Verfügung stand. Im Falle einer Nachzahlung konntest du zwar über ein höheres monatliches Nettoeinkommen verfügen, musst dann jedoch auf einmal die Steuerdifferenz an das Finanzamt bezahlen.

Steuerklasse 3&5 oder 4&4 – was ist besser?

Ob die Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4 günstiger ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern muss stets im Einzelfall entschieden werden.

Alle Informationen zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2024 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, findest du im Merkblatt des Bundesfinanzministeriums. In den dortigen Tabellen kannst du ausgehend vom höheren monatlichen Arbeitslohn des Ehepartners den maximalen monatlichen Arbeitslohn des geringer verdienenden Ehepartners bestimmen, der bei Steuerklassenkombination 3/5 grundsätzlich nicht überschritten werden darf, um den geringsten Lohnsteuerabzug zu erreichen. Außerdem hilft dir der persönliche Lohn- und Einkommensteuerrechner bei der Ermittlung der voraussichtlichen Lohnsteuer auf dein Arbeitseinkommen (https://www.bmf-steuerrechner.de/).

Vor- und Nachteile von Steuerklasse 3 und 5

Wählst du die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5, bist du am Jahresende zur Einkommensteuerveranlagung verpflichtet. Das Finanzamt ermittelt dann eine eventuelle Differenz. Diese kann zustande kommen, da der Ehepartner in Steuerklasse 5 monatlich ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrages besteuert wird.

Der Steuersatz ist somit verhältnismäßig hoch, der Steuerbetrag an sich jedoch aufgrund des geringeren Einkommens recht niedrig. Möglicherweise reicht der Betrag bei der gemeinsamen Veranlagung unter Berücksichtigung beider Einkommen am Jahresende nicht aus.

Wann sich der Wechsel in die Steuerklasse 4 lohnt

Wurde zu wenig Lohnsteuer einbehalten und ist aus diesem Grund eine Nachzahlung fällig, kann das Finanzamt für das Folgejahr Einkommensteuer-Vorauszahlungen festlegen, welche zusätzlich zu den Lohnsteuerabzügen zu leisten sind. In einem solchen Fall solltest du über einen Wechsel in Steuerklasse 4 nachdenken – ein solcher Wechsel ist einmalig auch im laufenden Jahr möglich.

Sind beide Ehepartner in Steuerklasse 4, muss die Erstattung zu viel bezahlter Steuern mit der jährlichen Veranlagung beantragt werden: Ohne Einkommensteuerveranlagung erfolgt auch keine Erstattung.

Ein wesentlicher Nachteil der Steuerklasse 5 liegt im eventuellen Bezug von Lohnersatzleistungen. Dazu zählen beispielsweise Arbeitslosengeld 1 und Mutterschaftsgeld. Die Bezüge werden auf Grundlage des Nettoeinkommens berechnet, welches wegen der höheren Besteuerung geringer ist als es in Steuerklasse 4 wäre.

Elterngeld und Steuerklassen

Auch auf die Berechnung des Elterngeldes bzw. Elterngeld Plus wirkt sich die Steuerklasse aus. Erwartest du ein Kind, solltest du unter Abwägung der Entscheidung, welcher Ehepartner einen Antrag auf Elterngeld bzw. Elterngeld Plus stellt, die Steuerklassenkombination überprüfen. Möglicherweise ist es sinnvoll, von der Kombination 3/5 in 4/4 zu wechseln: Als Berechnungsgrundlage gelten die letzten zwölf Nettogehälter, welche in Steuerklasse 5 geringer sind als in Steuerklasse 4.

Wiederum gilt, dass eine Entscheidung für den Einzelfall getroffen werden muss. Beachte, dass ein solcher Steuerklassenwechsel mindestens sieben Monate vor der Geburt erfolgen muss, um die Höhe des Elterngeldes bzw. des Elterngeld Plus positiv zu beeinflussen.

Wechsel der Steuerklasse

Ein Wechsel der Steuerklasse ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu beantragen. Beide Ehepartner müssen dies grundsätzlich gemeinsam unterschreiben, da die Wahl des einen immer auch die Steuerklasse des anderen beeinflusst. Ein Wechsel der Steuerklassenkombination 3/5 in 4/4 ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten/Lebenspartners möglich, so dass beide in die Steuerklasse 4 eingereiht werden.

Die gewählte Steuerklasse gilt ebenfalls für das Folgejahr. Soll dies nicht zur Anwendung kommen, kann bis zum Ablauf des Kalenderjahres eine abweichende Steuerklassenkombination für das Folgejahr beantragt werden. Zudem ist ein einmaliger Wechsel auf Antrag im laufenden Jahr bis zum 30. November möglich. Die Anträge sind als Vordruck beim Finanzamt erhältlich.

Zusammenfassung

  • Verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer haben die Wahl zwischen einer Kombination der Steuerklassen 4/4 oder 3/5. Welche sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist bei Änderungen zu prüfen.
  • Grundsätzlich kommen Steuerklassen 4/4 bei etwa gleich hohen Einkommen und Steuerklassen 3/5 bei Einkommensverhältnis ab 60:40 zur Anwendung.
  • Einbehaltene Lohnsteuerbeträge sind in der Regel nur Vorauszahlungen auf die endgültige Jahressteuerschuld, weshalb eine allgemeine Aussage zur Höhe von Erstattungen oder Nachzahlungen nicht möglich ist.
  • Zu erwartende Lohnersatzleistungen sind bei der Steuerklassenwahl bzw. bei rechtzeitigem Steuerklassenwechsel zu berücksichtigen.

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Unsere Ratgeber:

Verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer können entscheiden, welche Steuerklassen sie wählen – Entweder gilt für beide Steuerklasse 4 (beide Einkommen gleich hoch) oder ein Ehepartner wählt Steuerklasse 3 (höheres Einkommen, Elterngeldbezieher) und der andere Steuerklasse 5 (geringeres Einkommen). Der Unterschied liegt im Lohnsteuerabzug.


Allgemeines zu Steuerklasse 3 und 5

Die Zuordnung in die Steuerklassen 3 und 5 erfolgt auf Antrag. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner ihren Wohnsitz im Inland haben, sie nicht getrennt leben und ein Ehepartner einen geringeren Arbeitslohn als der andere bezieht.

Grundlage für diese Entscheidung sind die Lohnsteuerabzüge des laufenden Jahres – sie sollten in der Summe etwa der jährlichen Einkommenssteuer entsprechen: Vom Bruttolohn wird monatlich ein prozentualer Steuersatz abgezogen, über die Einkommensteuererklärung werden die gesamten Einnahmen des Jahres beider Eheleute zur Berechnung der tatsächlichen Steuer ermittelt.

Worin unterscheiden sich Steuerklasse drei und fünf?

Das Besteuerungsverfahren ist derart geregelt, dass bei der Berechnung der Lohnsteuer in Steuerklasse 5 kein Grundfreibetrag anerkannt wird, in Steuerklasse 3 hingegen der doppelte. In Steuerklasse 5 wirst du also voll besteuert, in Steuerklasse 3 bleibt aufgrund der Freibeträge mehr Geld zum Lebensunterhalt.

Die Kombination 3/5 kann sinnvoll sein, wenn die Höhe der Einkommen etwa in einem Verhältnis von 60:40 zueinander liegt und der Mehrverdiener sich für Steuerklasse 3 entscheidet. Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen wird dann automatisch in Steuerklasse 5 eingetragen.

Allgemeines zur Steuerklasse 4

Ist ein Ehepartner in Steuerklasse 4 eingetragen, gilt für den anderen automatisch dieselbe Einstufung. Diese Kombination ist sinnvoll, wenn beide Einkommen etwa gleich hoch sind. Die Lohnsteuerberechnung erfolgt dann bei beiden unter Berücksichtigung des Grundfreibetrages. Steuernachzahlungen sind in diesem Fall weniger zu erwarten. Zudem besteht die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor zu wählen.

Mann rechnet Steuerklassen nach

Sorgfältige Abwägung der Steuerklassen bei Eheleuten

Steuererstattungen und Steuernachzahlungen bedenken

Die Entscheidung für die Steuerklassenkombination 3/5 sollte sorgfältig abgewogen werden, denn es kann auch zu Steuernachzahlungen kommen. Dies resultiert daraus, dass beim Lohnsteuerabzug nur das jeweils eigene Arbeitseinkommen berücksichtigt wird, rückwirkend aber eine gemeinsame Besteuerung für das gesamte Jahr erfolgt. Liegt dann eine Differenz zur einbehaltenen Lohnsteuer vor, kann eine Erstattung, aber auch eine Nachzahlung fällig werden. Aus diesem Grund besteht bei dieser Steuerklassenkombination generell die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Eine Erstattung ist sicher erfreulich, bedeutet aber auch, dass im gesamten Jahr monatlich weniger Einkommen zum Lebensunterhalt zur Verfügung stand. Im Falle einer Nachzahlung konntest du zwar über ein höheres monatliches Nettoeinkommen verfügen, musst dann jedoch auf einmal die Steuerdifferenz an das Finanzamt bezahlen.

Steuerklasse 3&5 oder 4&4 – was ist besser?

Ob die Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4 günstiger ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern muss stets im Einzelfall entschieden werden.

Alle Informationen zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2024 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, findest du im Merkblatt des Bundesfinanzministeriums. In den dortigen Tabellen kannst du ausgehend vom höheren monatlichen Arbeitslohn des Ehepartners den maximalen monatlichen Arbeitslohn des geringer verdienenden Ehepartners bestimmen, der bei Steuerklassenkombination 3/5 grundsätzlich nicht überschritten werden darf, um den geringsten Lohnsteuerabzug zu erreichen. Außerdem hilft dir der persönliche Lohn- und Einkommensteuerrechner bei der Ermittlung der voraussichtlichen Lohnsteuer auf dein Arbeitseinkommen (https://www.bmf-steuerrechner.de/).

Vor- und Nachteile von Steuerklasse 3 und 5

Wählst du die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5, bist du am Jahresende zur Einkommensteuerveranlagung verpflichtet. Das Finanzamt ermittelt dann eine eventuelle Differenz. Diese kann zustande kommen, da der Ehepartner in Steuerklasse 5 monatlich ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrages besteuert wird.

Der Steuersatz ist somit verhältnismäßig hoch, der Steuerbetrag an sich jedoch aufgrund des geringeren Einkommens recht niedrig. Möglicherweise reicht der Betrag bei der gemeinsamen Veranlagung unter Berücksichtigung beider Einkommen am Jahresende nicht aus.

Wann sich der Wechsel in die Steuerklasse 4 lohnt

Wurde zu wenig Lohnsteuer einbehalten und ist aus diesem Grund eine Nachzahlung fällig, kann das Finanzamt für das Folgejahr Einkommensteuer-Vorauszahlungen festlegen, welche zusätzlich zu den Lohnsteuerabzügen zu leisten sind. In einem solchen Fall solltest du über einen Wechsel in Steuerklasse 4 nachdenken – ein solcher Wechsel ist einmalig auch im laufenden Jahr möglich.

Sind beide Ehepartner in Steuerklasse 4, muss die Erstattung zu viel bezahlter Steuern mit der jährlichen Veranlagung beantragt werden: Ohne Einkommensteuerveranlagung erfolgt auch keine Erstattung.

Ein wesentlicher Nachteil der Steuerklasse 5 liegt im eventuellen Bezug von Lohnersatzleistungen. Dazu zählen beispielsweise Arbeitslosengeld 1 und Mutterschaftsgeld. Die Bezüge werden auf Grundlage des Nettoeinkommens berechnet, welches wegen der höheren Besteuerung geringer ist als es in Steuerklasse 4 wäre.

Elterngeld und Steuerklassen

Auch auf die Berechnung des Elterngeldes bzw. Elterngeld Plus wirkt sich die Steuerklasse aus. Erwartest du ein Kind, solltest du unter Abwägung der Entscheidung, welcher Ehepartner einen Antrag auf Elterngeld bzw. Elterngeld Plus stellt, die Steuerklassenkombination überprüfen. Möglicherweise ist es sinnvoll, von der Kombination 3/5 in 4/4 zu wechseln: Als Berechnungsgrundlage gelten die letzten zwölf Nettogehälter, welche in Steuerklasse 5 geringer sind als in Steuerklasse 4.

Wiederum gilt, dass eine Entscheidung für den Einzelfall getroffen werden muss. Beachte, dass ein solcher Steuerklassenwechsel mindestens sieben Monate vor der Geburt erfolgen muss, um die Höhe des Elterngeldes bzw. des Elterngeld Plus positiv zu beeinflussen.

Wechsel der Steuerklasse

Ein Wechsel der Steuerklasse ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu beantragen. Beide Ehepartner müssen dies grundsätzlich gemeinsam unterschreiben, da die Wahl des einen immer auch die Steuerklasse des anderen beeinflusst. Ein Wechsel der Steuerklassenkombination 3/5 in 4/4 ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten/Lebenspartners möglich, so dass beide in die Steuerklasse 4 eingereiht werden.

Die gewählte Steuerklasse gilt ebenfalls für das Folgejahr. Soll dies nicht zur Anwendung kommen, kann bis zum Ablauf des Kalenderjahres eine abweichende Steuerklassenkombination für das Folgejahr beantragt werden. Zudem ist ein einmaliger Wechsel auf Antrag im laufenden Jahr bis zum 30. November möglich. Die Anträge sind als Vordruck beim Finanzamt erhältlich.

Zusammenfassung

  • Verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer haben die Wahl zwischen einer Kombination der Steuerklassen 4/4 oder 3/5. Welche sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist bei Änderungen zu prüfen.
  • Grundsätzlich kommen Steuerklassen 4/4 bei etwa gleich hohen Einkommen und Steuerklassen 3/5 bei Einkommensverhältnis ab 60:40 zur Anwendung.
  • Einbehaltene Lohnsteuerbeträge sind in der Regel nur Vorauszahlungen auf die endgültige Jahressteuerschuld, weshalb eine allgemeine Aussage zur Höhe von Erstattungen oder Nachzahlungen nicht möglich ist.
  • Zu erwartende Lohnersatzleistungen sind bei der Steuerklassenwahl bzw. bei rechtzeitigem Steuerklassenwechsel zu berücksichtigen.
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