Elterngeld beantragen » Elterngeldantrag im Überblick

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Eltern müssen das Elterngeld rechtzeitig beantragen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Zuständig sind die Elterngeldstellen der Bundesländer, die eine einmalige Änderung ohne Angabe von Gründen und weitere Änderungen in Härtefällen zulassen.

windeln.de Redaktion

Wir sind eine bunte Mischung aus erfahrenen Eltern, kreativen Köpfen und Fachleuten aus den Bereichen Erziehung und Gesundheit. Gemeinsam bringen wir regelmäßig spannende, informative und herzliche Inhalte zu Dir, um Deinen Familienalltag zu bereichern.

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Cathrine Schorp

Cathrine Schorp, Gründerin von liberi München, verbindet ihre Leidenschaft für die Arbeit mit Familien mit ihrer wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung. Sie hilft Eltern, die Schwangerschaft und Babyzeit besonders zu gestalten…

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Was Sie bei einem Antrag auf Elterngeld beachten müssen – Möchten Sie Elterngeld beantragen, ist es wichtig, dies rechtzeitig zu tun: Eine rückwirkende Auszahlung erfolgt nur für einen Zeitraum von drei Monaten nach Antragseingang. Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Angaben korrekt und die Unterlagen vollständig sind, um Rückfragen und Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.


Wo wird Elterngeld beantragt?

Die Landesregierungen sind zuständig zur Ausführung des Bundeselterngeldgesetzes. Die jeweilige Landesregierung bestimmt die Elterngeldstellen, die zur Annahme und Bearbeitung der Anträge zuständig sind. Dort erhalten Sie die Formulare und Auskünfte.

Erforderliche Unterlagen

Um Elterngeld zu beantragen, sind verschiedene Unterlagen erforderlich: Zunächst benötigen Sie die Geburtsbescheinigung des Kindes und eine Kopie Ihres Personalausweises als Identitätsnachweis.

Zur Ermittlung der Höhe des Elterngeldes benötigt die zuständige Stelle Einkommensnachweise: Arbeitnehmer müssen die Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Monate vor der Geburt vorlegen, Selbstständige den Steuerbescheid des Vorjahres. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld I oder II sind die entsprechenden Bescheide einzureichen. Haben Sie Mutterschaftsgeld erhalten, sind die entsprechenden Nachweise der Krankenkasse und des Arbeitgebers mit der Antragstellung abzugeben.

Weiterhin ist für den relevanten Zeitraum anzugeben, wer wie lange in Elternzeit geht und das Elterngeld beziehen möchte. Gegebenenfalls ist eine Bestätigung des Arbeitgebers über die vereinbarte Teilzeitarbeit erforderlich, wenn Sie während der Elternzeit weiterhin einer Beschäftigung nachgehen möchten.

Möchten Sie mit dem Elterngeld auch den Geschwisterbonus beantragen, sind für deren Existenz ebenfalls Nachweise vorzulegen.

Ob die Elterngeldstelle weitere Unterlagen von Ihnen benötigt, hängt vom Einzelfall ab.

Einmalige Änderung möglich

Sie haben die Möglichkeit, während des Bezugszeitraumes ohne Angabe von Gründen eine einmalige Änderung des Antrags vorzunehmen, beispielsweise um die Angabe der Elternzeit zu korrigieren. Diese gilt allerdings nur für die Zukunft, bereits ausgezahlte Beträge bleiben davon unbetroffen.

Eine weitere Änderung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, den sogenannten Härtefällen. Dazu zählen beispielsweise schwere Erkrankungen sowie der Tod des Kindes oder eines Elternteils. Änderungen aufgrund besonderer Härtefälle können rückwirkend für die letzten drei Monate vorgenommen werden.

Im Überblick: Elterngeld

  • Zuständig ist die Elterngeldstelle des Bundeslandes
  • Rechtzeitig beantragen
  • Auszahlung maximal drei Monate rückwirkend
  • Alle erforderlichen Unterlagen einreichen
  • Bis auf besondere Härtefälle maximal eine Änderung möglich
Geprüft durch unsere Expertin Cathrine Schorp von liberi München

Ich bin Cathrine Schorp, Gründerin von liberi München und Mutter zweier Töchter. Im Laufe meiner eigenen Schwangerschaften und in der Babyzeit habe ich festgestellt, dass nicht alle Eltern die Unterstützung und das Netzwerk hatten, auf das ich zurückgreifen konnte. Und ich habe gemerkt, dass oftmals einfach die Zeit fehlt, aufwändig nach Kontaktadressen und Anlaufstellen zu suchen – und das natürlich auch alles pünktlich genug, um alle Fristen zur Anmeldung zu wahren und nicht auf einer dieser „Wartelisten“ zu landen, die es in München leider häufig gibt.

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Wo wird Elterngeld beantragt?

Die Landesregierungen sind zuständig zur Ausführung des Bundeselterngeldgesetzes. Die jeweilige Landesregierung bestimmt die Elterngeldstellen, die zur Annahme und Bearbeitung der Anträge zuständig sind. Dort erhalten Sie die Formulare und Auskünfte.

Erforderliche Unterlagen

Um Elterngeld zu beantragen, sind verschiedene Unterlagen erforderlich: Zunächst benötigen Sie die Geburtsbescheinigung des Kindes und eine Kopie Ihres Personalausweises als Identitätsnachweis.

Zur Ermittlung der Höhe des Elterngeldes benötigt die zuständige Stelle Einkommensnachweise: Arbeitnehmer müssen die Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Monate vor der Geburt vorlegen, Selbstständige den Steuerbescheid des Vorjahres. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld I oder II sind die entsprechenden Bescheide einzureichen. Haben Sie Mutterschaftsgeld erhalten, sind die entsprechenden Nachweise der Krankenkasse und des Arbeitgebers mit der Antragstellung abzugeben.

Weiterhin ist für den relevanten Zeitraum anzugeben, wer wie lange in Elternzeit geht und das Elterngeld beziehen möchte. Gegebenenfalls ist eine Bestätigung des Arbeitgebers über die vereinbarte Teilzeitarbeit erforderlich, wenn Sie während der Elternzeit weiterhin einer Beschäftigung nachgehen möchten.

Möchten Sie mit dem Elterngeld auch den Geschwisterbonus beantragen, sind für deren Existenz ebenfalls Nachweise vorzulegen.

Ob die Elterngeldstelle weitere Unterlagen von Ihnen benötigt, hängt vom Einzelfall ab.

Einmalige Änderung möglich

Sie haben die Möglichkeit, während des Bezugszeitraumes ohne Angabe von Gründen eine einmalige Änderung des Antrags vorzunehmen, beispielsweise um die Angabe der Elternzeit zu korrigieren. Diese gilt allerdings nur für die Zukunft, bereits ausgezahlte Beträge bleiben davon unbetroffen.

Eine weitere Änderung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, den sogenannten Härtefällen. Dazu zählen beispielsweise schwere Erkrankungen sowie der Tod des Kindes oder eines Elternteils. Änderungen aufgrund besonderer Härtefälle können rückwirkend für die letzten drei Monate vorgenommen werden.

Im Überblick: Elterngeld

  • Zuständig ist die Elterngeldstelle des Bundeslandes
  • Rechtzeitig beantragen
  • Auszahlung maximal drei Monate rückwirkend
  • Alle erforderlichen Unterlagen einreichen
  • Bis auf besondere Härtefälle maximal eine Änderung möglich
Geprüft durch unsere Expertin Cathrine Schorp von liberi München

Ich bin Cathrine Schorp, Gründerin von liberi München und Mutter zweier Töchter. Im Laufe meiner eigenen Schwangerschaften und in der Babyzeit habe ich festgestellt, dass nicht alle Eltern die Unterstützung und das Netzwerk hatten, auf das ich zurückgreifen konnte. Und ich habe gemerkt, dass oftmals einfach die Zeit fehlt, aufwändig nach Kontaktadressen und Anlaufstellen zu suchen – und das natürlich auch alles pünktlich genug, um alle Fristen zur Anmeldung zu wahren und nicht auf einer dieser „Wartelisten“ zu landen, die es in München leider häufig gibt.

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