Eltern mit geistiger Behinderung » Rechte und Hilfe für Eltern

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In Deutschland leben schätzungsweise 2.000 Kinder mit ihren geistig behinderten Eltern zusammen. Trotz gesellschaftlicher Vorurteile haben diese Eltern seit 2009 auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht, ihre Kinder selbstbestimmt zu erziehen. Dennoch stehen sie im Erziehungsalltag vor besonderen Herausforderungen.

Unterstützung bieten verschiedene Programme wie die „Begleitete Elternschaft“, die den Familienalltag durch spezielle Einrichtungen und geschultes Fachpersonal erleichtern. Während die Kinder gute Chancen haben, sich altersgerecht zu entwickeln, benötigen die Eltern in vielen Lebensbereichen zusätzliche Hilfe und Unterstützung.

windeln.de Redaktion

Wir sind eine bunte Mischung aus erfahrenen Eltern, kreativen Köpfen und Fachleuten aus den Bereichen Erziehung und Gesundheit. Gemeinsam bringen wir regelmäßig spannende, informative und herzliche Inhalte zu Dir, um Deinen Familienalltag zu bereichern.

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Für Außenstehende tauchen nicht selten Fragen auf: Können Kinder in diesem Umfeld aufwachsen und richtig gefördert werden? Dürfen geistig behinderte Eltern überhaupt ihre Kinder erziehen? Fest steht: Sie dürfen!

Dieser Artikel klärt über die Rechte geistig behinderter Eltern auf, welche Probleme in der Erziehung auftreten können und welche Form der Unterstützung sie im Familienalltag erhalten.

Geistig behindert: Die Rechte betroffener Eltern

Eltern, die geistig behindert sind, haben in Deutschland seit 2009 das Recht, ihre Kinder selbstbestimmt großzuziehen. Grundlage dafür ist die internationale UN-Behindertenrechtskonvention, die ausdrücklich die Diskriminierung behinderter Eltern beseitigen und die Gleichberechtigung fördern möchte. Die Trennung des Kindes aufgrund der Behinderung seiner Eltern wird dort untersagt.

Welche Ausnahmen gibt es?

Sobald das Wohl des Kindes gefährdet ist, darf mit einem richterlichen Beschluss das Sorgerecht entzogen werden. Dann entscheiden die zuständigen Behörden über die weitere Betreuung und Unterbringung des Kindes. Und auch das Grundgesetz spricht eine klare Sprache: Laut Artikel 3 darf niemand wegen seiner Behinderung diskriminiert werden.

Was für Unterschiede gab es bis zur Einführung des Betreuungsgesetzes?

Bis zur Einführung des Betreuungsgesetzes im Jahr 1992, das die Persönlichkeitsrechte Behinderter stärken sollte, ließen Eltern ihre geistig behinderten Kinder oftmals sterilisieren. Sie hatten Angst, dass ihre Kinder später nicht in der Lage sein würden, ihre eigenen Kinder aufzuziehen. Damit wurde ihnen das Recht verwehrt, eine Familie zu gründen.

Begleitete Elternschaft: Familien einen normalen Alltag ermöglichen

Elternschaft und die Erziehung eines Kindes sind für alle Eltern eine echte Herausforderung – und für Eltern mit einer geistigen Behinderung erst recht. Experten sind sich zwar einig, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung liebevolle und gute Eltern sein können, im Alltag benötigen sie jedoch pädagogische und praktische Unterstützung. Neben dem Recht, mit ihrem Kind gemeinsam zu leben, haben Eltern darüber hinaus einen Rechtsanspruch auf Unterstützung.

Um geistig behinderten Eltern in ihrem Alltag mit Kind zu helfen, hat sich das Konzept der begleiteten Elternschaft in vielen Bundesländern bewährt. Spezielle stationäre Einrichtungen wie Wohnprojekte, Familienhäuser oder eine ambulante Betreuung in der eigenen Wohnung bietet geistig behinderten Eltern einen geregelten Tagesablauf und Hilfe von geschulten Fachkräften. Die Hauptaufgabe der begleiteten Elternschaft ist es, Eltern und Kinder in ihr soziales Umfeld zu integrieren und ihnen Angebote der Kindertagesbetreuung und der Familienbildung zur Verfügung zu stellen.

Schwierigkeiten im Alltag geistig behinderter Eltern

Welche Schwierigkeiten gibt es im ersten Lebensjahr?

Im ersten Lebensjahr funktioniert die Betreuung des Kindes in vielen Fällen noch ganz gut. Hebammen und die Familienhilfe sind in dieser Zeit wichtige Ansprechpartner, die den geistig behinderten Eltern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Mit steigendem Alter und wachsenden Ansprüchen der Kinder können jedoch vermehrt Probleme auftreten. Sobald die Eltern als Erziehungsberechtigte gefordert sind, kann es schwierig werden: Ihnen fällt es häufig schwer, Regeln, feste Strukturen und Konsequenzen zu vermitteln. Hinzu kommt, dass Kinder ihren behinderten Eltern intellektuell schnell überlegen sind. Geistig behinderte Eltern bringen nämlich nicht unbedingt behinderte Kinder zur Welt.

Werden Gendefekte weiter vererbt?

Gendefekte, die eine geistige Behinderung auslösen können, werden nur selten auf die Kinder vererbt. Generell haben diese Kinder also gute Chancen, sich altersgerecht zu entwickeln. Krabbelgruppe, Kindergarten und Spielgruppen sind deshalb besonders wichtig, damit die Kinder schon früh gefördert werden können. Die Pubertät stellt eine weitere Herausforderung dar: Einige Jugendliche empfinden ihre geistig behinderten Eltern als unangenehm oder peinlich und haben mit Schuldgefühlen zu kämpfen. In diesen Fällen sind die Betreuer bei der Unterstützung geistig behinderter Eltern besonders gefordert.

Werden Gendefekte weiter vererbt?

Welche Unterstützung kann ich noch bekommen?

Weitere Unterstützung bekommen Eltern von Betreuern oder einer Elternassistenz, die sich um Termine kümmern oder die Einnahme von Medikamenten kontrollieren, wenn das Kind zum Beispiel krank ist. Außerdem begleiten sie die Eltern zum Kinderarzt oder Elternabenden im Kindergarten oder der Schule. Informationen finden Betroffene zum Beispiel bei lokalen Sozial- und Jugendämtern sowie Kranken- und Pflegekassen.

Weiterführende Links:

Fazit
Geistig behinderte Eltern haben seit 2009 das Recht, ihre Kinder selbstbestimmt großzuziehen
Kinder haben gute Chancen, altersgerecht aufzuwachsen
Unterstützung und Hilfe durch Betreuer sowie stationäre und ambulante Projekte sind wichtig

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Für Außenstehende tauchen nicht selten Fragen auf: Können Kinder in diesem Umfeld aufwachsen und richtig gefördert werden? Dürfen geistig behinderte Eltern überhaupt ihre Kinder erziehen? Fest steht: Sie dürfen!

Dieser Artikel klärt über die Rechte geistig behinderter Eltern auf, welche Probleme in der Erziehung auftreten können und welche Form der Unterstützung sie im Familienalltag erhalten.

Geistig behindert: Die Rechte betroffener Eltern

Eltern, die geistig behindert sind, haben in Deutschland seit 2009 das Recht, ihre Kinder selbstbestimmt großzuziehen. Grundlage dafür ist die internationale UN-Behindertenrechtskonvention, die ausdrücklich die Diskriminierung behinderter Eltern beseitigen und die Gleichberechtigung fördern möchte. Die Trennung des Kindes aufgrund der Behinderung seiner Eltern wird dort untersagt.

Welche Ausnahmen gibt es?

Sobald das Wohl des Kindes gefährdet ist, darf mit einem richterlichen Beschluss das Sorgerecht entzogen werden. Dann entscheiden die zuständigen Behörden über die weitere Betreuung und Unterbringung des Kindes. Und auch das Grundgesetz spricht eine klare Sprache: Laut Artikel 3 darf niemand wegen seiner Behinderung diskriminiert werden.

Was für Unterschiede gab es bis zur Einführung des Betreuungsgesetzes?

Bis zur Einführung des Betreuungsgesetzes im Jahr 1992, das die Persönlichkeitsrechte Behinderter stärken sollte, ließen Eltern ihre geistig behinderten Kinder oftmals sterilisieren. Sie hatten Angst, dass ihre Kinder später nicht in der Lage sein würden, ihre eigenen Kinder aufzuziehen. Damit wurde ihnen das Recht verwehrt, eine Familie zu gründen.

Begleitete Elternschaft: Familien einen normalen Alltag ermöglichen

Elternschaft und die Erziehung eines Kindes sind für alle Eltern eine echte Herausforderung – und für Eltern mit einer geistigen Behinderung erst recht. Experten sind sich zwar einig, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung liebevolle und gute Eltern sein können, im Alltag benötigen sie jedoch pädagogische und praktische Unterstützung. Neben dem Recht, mit ihrem Kind gemeinsam zu leben, haben Eltern darüber hinaus einen Rechtsanspruch auf Unterstützung.

Um geistig behinderten Eltern in ihrem Alltag mit Kind zu helfen, hat sich das Konzept der begleiteten Elternschaft in vielen Bundesländern bewährt. Spezielle stationäre Einrichtungen wie Wohnprojekte, Familienhäuser oder eine ambulante Betreuung in der eigenen Wohnung bietet geistig behinderten Eltern einen geregelten Tagesablauf und Hilfe von geschulten Fachkräften. Die Hauptaufgabe der begleiteten Elternschaft ist es, Eltern und Kinder in ihr soziales Umfeld zu integrieren und ihnen Angebote der Kindertagesbetreuung und der Familienbildung zur Verfügung zu stellen.

Schwierigkeiten im Alltag geistig behinderter Eltern

Welche Schwierigkeiten gibt es im ersten Lebensjahr?

Im ersten Lebensjahr funktioniert die Betreuung des Kindes in vielen Fällen noch ganz gut. Hebammen und die Familienhilfe sind in dieser Zeit wichtige Ansprechpartner, die den geistig behinderten Eltern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Mit steigendem Alter und wachsenden Ansprüchen der Kinder können jedoch vermehrt Probleme auftreten. Sobald die Eltern als Erziehungsberechtigte gefordert sind, kann es schwierig werden: Ihnen fällt es häufig schwer, Regeln, feste Strukturen und Konsequenzen zu vermitteln. Hinzu kommt, dass Kinder ihren behinderten Eltern intellektuell schnell überlegen sind. Geistig behinderte Eltern bringen nämlich nicht unbedingt behinderte Kinder zur Welt.

Werden Gendefekte weiter vererbt?

Gendefekte, die eine geistige Behinderung auslösen können, werden nur selten auf die Kinder vererbt. Generell haben diese Kinder also gute Chancen, sich altersgerecht zu entwickeln. Krabbelgruppe, Kindergarten und Spielgruppen sind deshalb besonders wichtig, damit die Kinder schon früh gefördert werden können. Die Pubertät stellt eine weitere Herausforderung dar: Einige Jugendliche empfinden ihre geistig behinderten Eltern als unangenehm oder peinlich und haben mit Schuldgefühlen zu kämpfen. In diesen Fällen sind die Betreuer bei der Unterstützung geistig behinderter Eltern besonders gefordert.

Werden Gendefekte weiter vererbt?

Welche Unterstützung kann ich noch bekommen?

Weitere Unterstützung bekommen Eltern von Betreuern oder einer Elternassistenz, die sich um Termine kümmern oder die Einnahme von Medikamenten kontrollieren, wenn das Kind zum Beispiel krank ist. Außerdem begleiten sie die Eltern zum Kinderarzt oder Elternabenden im Kindergarten oder der Schule. Informationen finden Betroffene zum Beispiel bei lokalen Sozial- und Jugendämtern sowie Kranken- und Pflegekassen.

Weiterführende Links:

Fazit
Geistig behinderte Eltern haben seit 2009 das Recht, ihre Kinder selbstbestimmt großzuziehen
Kinder haben gute Chancen, altersgerecht aufzuwachsen
Unterstützung und Hilfe durch Betreuer sowie stationäre und ambulante Projekte sind wichtig
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