Wie Elternzeit beantragen: Vorgehen, Fristen und Vorgaben

Wie Elternzeit beantragen: Vorgehen, Fristen und Vorgaben

Der Antrag auf Elternurlaub ist grundsätzlich unkompliziert. Er muss schriftlich und fristgerecht beim Arbeitgeber eingereicht werden, wobei die Zeiträume für die ersten beiden Jahre festgelegt werden müssen. Für das dritte Jahr gibt es Sonderregelungen. Insbesondere wenn sich beide Elternteile die Betreuung des Kindes teilen wollen, ist eine sorgfältige Planung in organisatorischer und finanzieller Hinsicht erforderlich.

windeln.de Redaktion

Wir sind eine bunte Mischung aus erfahrenen Eltern, kreativen Köpfen und Fachleuten aus den Bereichen Erziehung und Gesundheit. Gemeinsam bringen wir regelmäßig spannende, informative und herzliche Inhalte zu Dir, um Deinen Familienalltag zu bereichern.

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Wie Elternzeit beantragen: Vorgehen, Fristen und Vorgaben

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Elternzeit beantragen – an sich ist das ganz einfach. Der Antrag muss schriftlich und fristgerecht beim Arbeitgeber eingehen und Sie müssen die Zeiträume, in denen Sie in Elternzeit gehen möchten, für zwei volle Jahre festlegen. Für das dritte Jahr gibt es eine Sonderregelung. Insbesondere, wenn beide Elternteile die Betreuung des Kindes unter sich aufteilen, ist eine sorgfältige organisatorische und finanzielle Planung erforderlich.


Elternzeit frist- und formgerecht beantragen

Die Frist zur Beantragung der Elternzeit beträgt sieben Wochen. Der Antrag muss dem Arbeitgeber also spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Antrittstermin vorliegen. Dabei ist stets die Schriftform zu wählen.

Wichtig: Die Beantragung der Elternzeit per Email ist nicht möglich!

Liegt der Antrag zu spät vor, verschiebt sich der Antrittstermin entsprechend nach hinten, es sei denn, der Arbeitgeber stimmt einer kürzeren Anmeldefrist ausdrücklich zu.

Der Antrag muss für zwei volle Jahre die exakten Zeiträume enthalten, welche Sie für die Elternzeit nutzen möchten. Beantragen Sie beispielsweise nur ein Jahr, ist eine Verlängerung ohne Zustimmung des Arbeitgebers nicht möglich. Ob Sie die Elternzeit auch im dritten Lebensjahr Ihres Kindes für dessen Betreuung nutzen möchten, können Sie unabhängig von dem Antrag für die ersten beiden Jahre entscheiden.

Schwangere Frau im Feld

Elternzeit mit Partner abstimmen

Sind Vater und Mutter Arbeitnehmer, haben beide Elternteile Anspruch auf Elternzeit. Sie können diese einzeln, abwechselnd oder gemeinsam zur Betreuung des Kindes nutzen.

Da Sie dem Arbeitgeber die Zeiträume für die ersten beiden Jahre exakt im Antrag angeben müssen, ist eine sorgfältige Abstimmung mit dem Partner notwendig. Idealerweise setzen Sie sich in aller Ruhe zusammen und stimmen sich ab, wer wann und wie lange in Elternzeit gehen möchte.

Elterngeld Plus und die finanzielle Situation während Elternzeit

Bedenken Sie dabei insbesondere Ihre finanzielle Situation: Sie haben zwar bis zu drei Jahre Anspruch auf Elternzeit, erhalten jedoch maximal für 14 Monate Elterngeld. Anders ist es, wenn Sie Elterngeld Plus beantragen (gilt für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren wurden). Möglicherweise ist es daher sinnvoll, wenn der Elternteil mit dem höheren Einkommen die ersten Lebensmonate in Elternzeit geht und der Partner mit dem geringeren Einkommen die anschließenden Monate nutzt, um die finanziellen Einbußen möglichst gering zu halten.

Zwölf Monate Elternzeit übertragen

Während Sie die Zeiträume für die ersten zwei Lebensjahre Ihres Kindes vorab festlegen müssen, haben sie im dritten Lebensjahr die Wahl: Sie können das letzte Jahr Elternzeit für das dritte Lebensjahr beantragen oder bis zu zwölf Monate auf einen späteren Zeitraum übertragen. Dieser muss zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegen. Eine solche Übertragung müssen Sie allerdings gesondert beantragen und der Arbeitgeber muss dem zustimmen.

Planen Sie die anteilige Übertragung der Elternzeit, ist ebenfalls ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag muss noch keinen genauen Zeitraum enthalten, über diesen können Sie später noch entscheiden.

Lehnt der Arbeitgeber die Übertragung ab, können Sie die verbleibenden zwölf Monate Elternzeit im dritten Lebensjahr ihres Kindes nehmen. Hier gilt wiederum eine siebenwöchige Anmeldefrist.

Elternzeit und Teilzeitarbeit

Um die Lebensgrundlage zu sichern, dürfen Sie während der Elternzeit zwischen 20 und 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Dies ist wie die Elternzeit in Schriftform zu beantragen. Eine Ablehnung durch den Arbeitgeber ist nur möglich, wenn Sie weniger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt waren, dort weniger als 15 Mitarbeiter tätig sind oder wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Vereinbaren Sie während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung, ist das vorherige Arbeitsverhältnis davon nicht betroffen, denn der eigentliche Arbeitsvertrag ruht nur. Nach der Elternzeit haben Sie wieder Anspruch auf Ihre Vollzeitbeschäftigung.

Wichtige Regelungen zum Elternzeitantrag im Überblick
siebenwöchige Antragsfrist
Anmeldung in Schriftform
verbindliche Zeiträume für zwei Jahre festlegen
gegebenenfalls Teilzeitarbeit mit beantragen
eventuell Übertragung von zwölf Monaten beantragen
Geprüft durch unsere Expertin Cathrine Schorp von liberi München

Ich bin Cathrine Schorp, Gründerin von liberi München und Mutter zweier Töchter. Im Laufe meiner eigenen Schwangerschaften und in der Babyzeit habe ich festgestellt, dass nicht alle Eltern die Unterstützung und das Netzwerk hatten, auf das ich zurückgreifen konnte. Und ich habe gemerkt, dass oftmals einfach die Zeit fehlt, aufwändig nach Kontaktadressen und Anlaufstellen zu suchen – und das natürlich auch alles pünktlich genug, um alle Fristen zur Anmeldung zu wahren und nicht auf einer dieser „Wartelisten“ zu landen, die es in München leider häufig gibt.

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Unsere Ratgeber:

Elternzeit beantragen – an sich ist das ganz einfach. Der Antrag muss schriftlich und fristgerecht beim Arbeitgeber eingehen und Sie müssen die Zeiträume, in denen Sie in Elternzeit gehen möchten, für zwei volle Jahre festlegen. Für das dritte Jahr gibt es eine Sonderregelung. Insbesondere, wenn beide Elternteile die Betreuung des Kindes unter sich aufteilen, ist eine sorgfältige organisatorische und finanzielle Planung erforderlich.


Elternzeit frist- und formgerecht beantragen

Die Frist zur Beantragung der Elternzeit beträgt sieben Wochen. Der Antrag muss dem Arbeitgeber also spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Antrittstermin vorliegen. Dabei ist stets die Schriftform zu wählen.

Wichtig: Die Beantragung der Elternzeit per Email ist nicht möglich!

Liegt der Antrag zu spät vor, verschiebt sich der Antrittstermin entsprechend nach hinten, es sei denn, der Arbeitgeber stimmt einer kürzeren Anmeldefrist ausdrücklich zu.

Der Antrag muss für zwei volle Jahre die exakten Zeiträume enthalten, welche Sie für die Elternzeit nutzen möchten. Beantragen Sie beispielsweise nur ein Jahr, ist eine Verlängerung ohne Zustimmung des Arbeitgebers nicht möglich. Ob Sie die Elternzeit auch im dritten Lebensjahr Ihres Kindes für dessen Betreuung nutzen möchten, können Sie unabhängig von dem Antrag für die ersten beiden Jahre entscheiden.

Schwangere Frau im Feld

Elternzeit mit Partner abstimmen

Sind Vater und Mutter Arbeitnehmer, haben beide Elternteile Anspruch auf Elternzeit. Sie können diese einzeln, abwechselnd oder gemeinsam zur Betreuung des Kindes nutzen.

Da Sie dem Arbeitgeber die Zeiträume für die ersten beiden Jahre exakt im Antrag angeben müssen, ist eine sorgfältige Abstimmung mit dem Partner notwendig. Idealerweise setzen Sie sich in aller Ruhe zusammen und stimmen sich ab, wer wann und wie lange in Elternzeit gehen möchte.

Elterngeld Plus und die finanzielle Situation während Elternzeit

Bedenken Sie dabei insbesondere Ihre finanzielle Situation: Sie haben zwar bis zu drei Jahre Anspruch auf Elternzeit, erhalten jedoch maximal für 14 Monate Elterngeld. Anders ist es, wenn Sie Elterngeld Plus beantragen (gilt für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren wurden). Möglicherweise ist es daher sinnvoll, wenn der Elternteil mit dem höheren Einkommen die ersten Lebensmonate in Elternzeit geht und der Partner mit dem geringeren Einkommen die anschließenden Monate nutzt, um die finanziellen Einbußen möglichst gering zu halten.

Zwölf Monate Elternzeit übertragen

Während Sie die Zeiträume für die ersten zwei Lebensjahre Ihres Kindes vorab festlegen müssen, haben sie im dritten Lebensjahr die Wahl: Sie können das letzte Jahr Elternzeit für das dritte Lebensjahr beantragen oder bis zu zwölf Monate auf einen späteren Zeitraum übertragen. Dieser muss zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegen. Eine solche Übertragung müssen Sie allerdings gesondert beantragen und der Arbeitgeber muss dem zustimmen.

Planen Sie die anteilige Übertragung der Elternzeit, ist ebenfalls ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag muss noch keinen genauen Zeitraum enthalten, über diesen können Sie später noch entscheiden.

Lehnt der Arbeitgeber die Übertragung ab, können Sie die verbleibenden zwölf Monate Elternzeit im dritten Lebensjahr ihres Kindes nehmen. Hier gilt wiederum eine siebenwöchige Anmeldefrist.

Elternzeit und Teilzeitarbeit

Um die Lebensgrundlage zu sichern, dürfen Sie während der Elternzeit zwischen 20 und 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Dies ist wie die Elternzeit in Schriftform zu beantragen. Eine Ablehnung durch den Arbeitgeber ist nur möglich, wenn Sie weniger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt waren, dort weniger als 15 Mitarbeiter tätig sind oder wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Vereinbaren Sie während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung, ist das vorherige Arbeitsverhältnis davon nicht betroffen, denn der eigentliche Arbeitsvertrag ruht nur. Nach der Elternzeit haben Sie wieder Anspruch auf Ihre Vollzeitbeschäftigung.

Wichtige Regelungen zum Elternzeitantrag im Überblick
siebenwöchige Antragsfrist
Anmeldung in Schriftform
verbindliche Zeiträume für zwei Jahre festlegen
gegebenenfalls Teilzeitarbeit mit beantragen
eventuell Übertragung von zwölf Monaten beantragen
Geprüft durch unsere Expertin Cathrine Schorp von liberi München

Ich bin Cathrine Schorp, Gründerin von liberi München und Mutter zweier Töchter. Im Laufe meiner eigenen Schwangerschaften und in der Babyzeit habe ich festgestellt, dass nicht alle Eltern die Unterstützung und das Netzwerk hatten, auf das ich zurückgreifen konnte. Und ich habe gemerkt, dass oftmals einfach die Zeit fehlt, aufwändig nach Kontaktadressen und Anlaufstellen zu suchen – und das natürlich auch alles pünktlich genug, um alle Fristen zur Anmeldung zu wahren und nicht auf einer dieser „Wartelisten“ zu landen, die es in München leider häufig gibt.

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