Mutter-Kind-Kur » Erholung für Mutter und Kind

Mutter-Kind-Kur » Erholung für Mutter und Kind

Eltern mit Erziehungsverantwortung haben Anspruch auf eine Kur, wenn gesundheitliche Probleme bestehen oder zu erwarten sind. Die Kuren können verschiedene Behandlungsansätze beinhalten, von der Ernährungsberatung bis hin zu psychologischen Gesprächen. Die Kosten werden größtenteils von den Krankenkassen übernommen.

windeln.de Redaktion

Wir sind eine bunte Mischung aus erfahrenen Eltern, kreativen Köpfen und Fachleuten aus den Bereichen Erziehung und Gesundheit. Gemeinsam bringen wir regelmäßig spannende, informative und herzliche Inhalte zu Dir, um Deinen Familienalltag zu bereichern.

Alle Beiträge des Experten

Mutter-Kind-Kur » Erholung für Mutter und Kind

Alle Beiträge des Experten

Die Betreuung und Erziehung ist kein Kinderspiel: Eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur soll dem damit bisweilen einhergehenden Stress entgegenwirken oder vorhandene Beschwerden therapieren. Es handelt sich dabei um eine stationäre medizinische Maßnahme, die der Rehabilitation und Vorsorge zugleich dient.


Erholung für Mutter und Kind

Die Leistung wird unter entsprechenden gesundheitlichen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privat Versicherte haben je nach Tarif einen ähnlichen Anspruch.

Voraussetzungen für den Kur-Anspruch

Die Mutter-Kind-Kur ist im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Grundsätzlich haben alle Personen, die in der Erziehungsverantwortung stehen, Anspruch auf eine solche Maßnahme. Neben der klassischen Mutter-Kind-Kur gibt es daher auch die Vater-Kind-Kur und die Mutter-Vater-Kind-Kur.

Weitere Voraussetzungen sind, dass Ihr eigener Gesundheitszustand geschwächt, eine Erkrankung absehbar oder die gesundheitliche Entwicklung des Kindes gefährdet ist.

Eine bestehende Krankheit soll durch die Maßnahme gelindert beziehungsweise einer Verschlimmerung vorgebeugt werden, auch das Vermeiden einer Pflegebedürftigkeit kann Anlass zu einer Kur geben.

Eine ambulante Behandlung muss der stationären Maßnahme nicht vorausgehen, ein entsprechendes medizinisches Gutachten ist ausreichend.

Darin werden neben bestehenden Krankheiten charakteristische Symptome erfasst, die das Risiko einer Erkrankung bergen, beispielsweise Schlafstörungen, Erschöpfungssyndrome, Unruhezustände und Mehrfachbelastungen durch die Kombination von Familie/Erziehung und Beruf.

Arbeitgeber haben kein Recht, der stationären Maßnahme zu widersprechen. Der Zeitraum der Abwesenheit darf nicht vom Urlaub abgezogen werden.

Dauer und Häufigkeit

Die reguläre Dauer einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur ist auf 21 Tage festgelegt. Aus medizinischen Gründen kann eine einwöchige Verlängerung bewilligt werden, die Beantragung erfolgt durch die Klinik.

Nach einer Kur wird frühestens vier Jahren später eine weitere bewilligt – auch hier gilt eine Ausnahmeregelung, sofern dringende medizinische Gründe dafür sprechen.

Antrag, Bewilligung und Kosten

Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Zunächst ist die Diagnose eines Arztes erforderlich, der darauf basierend Atteste ausstellt und die Antragsformulare ausfüllt. Nachdem Sie alle Unterlagen bei der Krankenkasse eingereicht haben, wird Ihr Antrag geprüft.

Sind sowohl Sie als auch Ihr Kind behandlungsbedürftig, wird die medizinische Indikation für die Prüfung herangezogen.

Ist Ihr Kind hingegen gesund, wird geprüft, ob es während Ihres Kur-Aufenthalts zu Hause versorgt werden kann und ob eine Trennung von Ihnen zumutbar wäre. Möchten Sie ihr gesundes Kind mit zur Kur nehmen, müssen Sie gegebenenfalls entsprechende Nachweise erbringen.

Als Entscheidungsgrundlage für die Bewilligung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Erfolgt diese, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Fahrtkosten und die Kosten für die Kur, wobei Sie zu einer Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag verpflichtet sind.

Es gilt allerdings eine Zuzahlungsgrenze: Werden zwei Prozent (bei chronischen Erkrankungen ein Prozent) Ihres Jahreseinkommens überstiegen, können Sie sich vorab bei der Krankenkasse von darüber hinausgehenden Eigenleistungen befreien lassen. Kinder sind grundsätzlich von den Zuzahlungen befreit.

Kurklinik finden und Antrag stellen

Möglicherweise kann Ihnen Ihr Arzt eine geeignete Klinik für Sie und Ihr Kind empfehlen. Andernfalls gibt es Anlaufstellen im Internet, die Sie sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Kliniksuche unterstützen.

Unter http://www.gesundheitsservice-awo.de/mutter-kind-kuren-kurberatung.html können Sie die Antragsformulare herunterladen und erhalten auf Wunsch eine kostenlose persönliche oder telefonische Beratung.

Nachdem die Unterlagen vom Arzt ausgefüllt wurden, senden Sie diese an die angegebene Anschrift. Anschließend erhalten Sie, basierend auf der Indikation, Vorschläge für geeignete Kliniken.

Einen ähnlichen Service finden Sie unter http://www.kur.org/infomaterial.html – hier stehen eine Selbstauskunft und ein Meldebogen zum Download bereit. Nachdem Sie diese ausgefüllt und eingeschickt haben, bekommen Sie auf dem Postweg die zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen.

Auch hier erhalten Sie beratende Unterstützung und Klinikvorschläge. Über eine Datenbank können Sie auch selbst nach einer geeigneten Einrichtung suchen: http://www.kur.org/klinikfinder.html.

Ablauf und Konzepte

Die Bewilligung einer Mutter-Kind-Kur verpflichtet zur aktiven Teilnahme. Je nach Indikation wird ein Behandlungsplan erstellt, der verschiedene Bereiche umfassen kann.

Dazu zählen beispielsweise Ernährungsberatung, Entspannungstechniken, Bewegungstherapie, Physiotherapie und psychologische Gespräche.

Ähnlich verhält es sich mit dem Behandlungsplan für Kinder, sofern gesundheitliche Beschwerden vorliegen. Gute Kureinrichtungen bieten außerdem die Betreuung von kleineren Kindern und Unterricht für Schulkinder an.

Überwiegend verfolgen die Kurhäuser ein ganzheitliches Konzept. In der Praxis bedeutet das zwar die Erstellung eines individuellen Behandlungsplanes, der aber physische, psychische und pädagogische Aspekte gleichermaßen berücksichtigt. Dieses Konzept hat sich aufgrund der zunehmenden psychosomatischen Beschwerden durchgesetzt.

Daneben gibt es spezielle Konzepte für verschiedene Patientengruppen. Diese können auf Krankheitsbilder wie Adipositas, Neurodermitis, ADHS oder Asthma ausgerichtet sein, aber auch auf bestimmte Anforderungen wie die alleinerziehender Elternteile oder eines behinderten Kindes.

Zusammenfassung:

Zum eigenen Wohl und zum Wohl des Kindes: Achten Sie auf Ihre Gesundheit. Fühlen Sie sich aufgrund der täglichen Belastungen erschöpft, sind gesundheitlich gefährdet, gehören einer Risikogruppe an oder sind bereis krank, kann Ihnen eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur helfen.

Dies ist auch der Fall, wenn das Kind gesundheitlich beeinträchtigt oder gefährdet ist – nicht selten wirkt sich der Stress der Eltern auf das Wohlbefinden des Kindes aus.

© Dmitry Sunagatov – Fotolia.com

Fazit

  • ärztliche Diagnose
  • Antragsformulare an die Krankenkasse senden
  • Bewilligung abwarten
  • geeignete Kurklinik finden
  • Therapieplan gemäß Indikation
  • übliche Dauer 21 Tage
  • besser früher als später eine Kur beantragen
Arztgeprüft

Dieser Artikel wurde von unserem Expertenteam geprüft.

windeln.de Redaktion

Wir sind eine bunte Mischung aus erfahrenen Eltern, kreativen Köpfen und Fachleuten aus den Bereichen Erziehung und Gesundheit. Gemeinsam bringen wir regelmäßig spannende, informative und herzliche Inhalte zu Dir, um Deinen Familienalltag zu bereichern.

Alle Beiträge des Experten

Unsere Ratgeber:

Die Betreuung und Erziehung ist kein Kinderspiel: Eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur soll dem damit bisweilen einhergehenden Stress entgegenwirken oder vorhandene Beschwerden therapieren. Es handelt sich dabei um eine stationäre medizinische Maßnahme, die der Rehabilitation und Vorsorge zugleich dient.


Erholung für Mutter und Kind

Die Leistung wird unter entsprechenden gesundheitlichen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privat Versicherte haben je nach Tarif einen ähnlichen Anspruch.

Voraussetzungen für den Kur-Anspruch

Die Mutter-Kind-Kur ist im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Grundsätzlich haben alle Personen, die in der Erziehungsverantwortung stehen, Anspruch auf eine solche Maßnahme. Neben der klassischen Mutter-Kind-Kur gibt es daher auch die Vater-Kind-Kur und die Mutter-Vater-Kind-Kur.

Weitere Voraussetzungen sind, dass Ihr eigener Gesundheitszustand geschwächt, eine Erkrankung absehbar oder die gesundheitliche Entwicklung des Kindes gefährdet ist.

Eine bestehende Krankheit soll durch die Maßnahme gelindert beziehungsweise einer Verschlimmerung vorgebeugt werden, auch das Vermeiden einer Pflegebedürftigkeit kann Anlass zu einer Kur geben.

Eine ambulante Behandlung muss der stationären Maßnahme nicht vorausgehen, ein entsprechendes medizinisches Gutachten ist ausreichend.

Darin werden neben bestehenden Krankheiten charakteristische Symptome erfasst, die das Risiko einer Erkrankung bergen, beispielsweise Schlafstörungen, Erschöpfungssyndrome, Unruhezustände und Mehrfachbelastungen durch die Kombination von Familie/Erziehung und Beruf.

Arbeitgeber haben kein Recht, der stationären Maßnahme zu widersprechen. Der Zeitraum der Abwesenheit darf nicht vom Urlaub abgezogen werden.

Dauer und Häufigkeit

Die reguläre Dauer einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur ist auf 21 Tage festgelegt. Aus medizinischen Gründen kann eine einwöchige Verlängerung bewilligt werden, die Beantragung erfolgt durch die Klinik.

Nach einer Kur wird frühestens vier Jahren später eine weitere bewilligt – auch hier gilt eine Ausnahmeregelung, sofern dringende medizinische Gründe dafür sprechen.

Antrag, Bewilligung und Kosten

Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Zunächst ist die Diagnose eines Arztes erforderlich, der darauf basierend Atteste ausstellt und die Antragsformulare ausfüllt. Nachdem Sie alle Unterlagen bei der Krankenkasse eingereicht haben, wird Ihr Antrag geprüft.

Sind sowohl Sie als auch Ihr Kind behandlungsbedürftig, wird die medizinische Indikation für die Prüfung herangezogen.

Ist Ihr Kind hingegen gesund, wird geprüft, ob es während Ihres Kur-Aufenthalts zu Hause versorgt werden kann und ob eine Trennung von Ihnen zumutbar wäre. Möchten Sie ihr gesundes Kind mit zur Kur nehmen, müssen Sie gegebenenfalls entsprechende Nachweise erbringen.

Als Entscheidungsgrundlage für die Bewilligung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Erfolgt diese, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Fahrtkosten und die Kosten für die Kur, wobei Sie zu einer Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag verpflichtet sind.

Es gilt allerdings eine Zuzahlungsgrenze: Werden zwei Prozent (bei chronischen Erkrankungen ein Prozent) Ihres Jahreseinkommens überstiegen, können Sie sich vorab bei der Krankenkasse von darüber hinausgehenden Eigenleistungen befreien lassen. Kinder sind grundsätzlich von den Zuzahlungen befreit.

Kurklinik finden und Antrag stellen

Möglicherweise kann Ihnen Ihr Arzt eine geeignete Klinik für Sie und Ihr Kind empfehlen. Andernfalls gibt es Anlaufstellen im Internet, die Sie sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Kliniksuche unterstützen.

Unter http://www.gesundheitsservice-awo.de/mutter-kind-kuren-kurberatung.html können Sie die Antragsformulare herunterladen und erhalten auf Wunsch eine kostenlose persönliche oder telefonische Beratung.

Nachdem die Unterlagen vom Arzt ausgefüllt wurden, senden Sie diese an die angegebene Anschrift. Anschließend erhalten Sie, basierend auf der Indikation, Vorschläge für geeignete Kliniken.

Einen ähnlichen Service finden Sie unter http://www.kur.org/infomaterial.html – hier stehen eine Selbstauskunft und ein Meldebogen zum Download bereit. Nachdem Sie diese ausgefüllt und eingeschickt haben, bekommen Sie auf dem Postweg die zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen.

Auch hier erhalten Sie beratende Unterstützung und Klinikvorschläge. Über eine Datenbank können Sie auch selbst nach einer geeigneten Einrichtung suchen: http://www.kur.org/klinikfinder.html.

Ablauf und Konzepte

Die Bewilligung einer Mutter-Kind-Kur verpflichtet zur aktiven Teilnahme. Je nach Indikation wird ein Behandlungsplan erstellt, der verschiedene Bereiche umfassen kann.

Dazu zählen beispielsweise Ernährungsberatung, Entspannungstechniken, Bewegungstherapie, Physiotherapie und psychologische Gespräche.

Ähnlich verhält es sich mit dem Behandlungsplan für Kinder, sofern gesundheitliche Beschwerden vorliegen. Gute Kureinrichtungen bieten außerdem die Betreuung von kleineren Kindern und Unterricht für Schulkinder an.

Überwiegend verfolgen die Kurhäuser ein ganzheitliches Konzept. In der Praxis bedeutet das zwar die Erstellung eines individuellen Behandlungsplanes, der aber physische, psychische und pädagogische Aspekte gleichermaßen berücksichtigt. Dieses Konzept hat sich aufgrund der zunehmenden psychosomatischen Beschwerden durchgesetzt.

Daneben gibt es spezielle Konzepte für verschiedene Patientengruppen. Diese können auf Krankheitsbilder wie Adipositas, Neurodermitis, ADHS oder Asthma ausgerichtet sein, aber auch auf bestimmte Anforderungen wie die alleinerziehender Elternteile oder eines behinderten Kindes.

Zusammenfassung:

Zum eigenen Wohl und zum Wohl des Kindes: Achten Sie auf Ihre Gesundheit. Fühlen Sie sich aufgrund der täglichen Belastungen erschöpft, sind gesundheitlich gefährdet, gehören einer Risikogruppe an oder sind bereis krank, kann Ihnen eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur helfen.

Dies ist auch der Fall, wenn das Kind gesundheitlich beeinträchtigt oder gefährdet ist – nicht selten wirkt sich der Stress der Eltern auf das Wohlbefinden des Kindes aus.

© Dmitry Sunagatov – Fotolia.com

Fazit

  • ärztliche Diagnose
  • Antragsformulare an die Krankenkasse senden
  • Bewilligung abwarten
  • geeignete Kurklinik finden
  • Therapieplan gemäß Indikation
  • übliche Dauer 21 Tage
  • besser früher als später eine Kur beantragen
Arztgeprüft

Dieser Artikel wurde von unserem Expertenteam geprüft.

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